AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von JGA.rocks für die Webseite„www.jga-tipps-und-ideen-in-koeln.de“

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die von JGA.rocks betriebene Internetseite www.jga-tipps-und-ideen-in-koeln.de aufgeführten Angebote und sämtliche Darstellungen.

(2) Wir bieten als Eventveranstalter auf Grundlage dieser AGB Erlebnispakete zum Thema Junggesellenabschied in Köln an. Vertragspartner ist JGA.rocks, Hohe Str. 42, 51149 Köln. Die Anreise nach Köln ist nicht Bestandteil unseres Angebotes.

(3) Darüber hinaus finden Sie auf unsere Webseite „www.jga-tipps-und-ideen-in-koeln.de“ auch Tipps zum Junggesellenabschied in Köln sowie Werbung für Angebote Dritter, die für Sie im Zusammenhang mit dem Thema Junggesellenabschied von Interesse sein könnten, z.B. Zubehör und Bekleidung. Sollten Sie an diesen Angeboten Interesse haben, können sie den Button „Zum Artikel“ anwählen und werden dann zu diesen Angeboten weitergeleitet. Wir sind weder Anbieter noch Vertragspartner dieser Angebote und übernehmen insoweit keinerlei Gewähr.

 

2. Vertragsabschluss

(1) Auf unserer Webseite „www.jga-tipps-und-ideen-in-koeln.de“ stellen wir unverbindlich von uns zusammengestellte Event- Angebote zum Thema Junggesellenabschied in Köln vor. Die von uns zusammengestellten Events bestehen in der Regel aus mehreren Bausteinen/ Veranstaltungen an verschiedenen Orten in Köln. Sollten Sie Interesse an einem Event haben, können Sie über unser Buchungsformular ein verbindliches Angebot zur Buchung dieses Events abgeben. Hierzu wählen Sie das passende Angebot für sich und die Teilnehmer des Junggesellenabschiedes auf unserer Webseite aus und gelangen über den Button „Jetzt Buchen“ zum Buchungsformular. Im Buchungsformular werden die Kontaktdaten des Eventteilnehmers, der die Organisation für die Gruppe übernommen hat, sowie Personenzahl, Datum und Uhrzeit des gewünschten Events abgefragt. Hier sind zwingend vollständige Angaben zu machen. Bitte beachten Sie, dass der angegebene Preis nur dann gilt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

(2) Der Auftrag zur verbindlichen Organisation und Durchführung des ausgewählten Events kommt zwischen dem buchenden Eventteilnehmer und uns als Eventveranstalter zustande, indem das Buchungsformular über den Button „Jetzt zahlungspflichtig buchen“ an uns verschickt wird. Um Eingabefehler zu vermeiden, prüfen Sie das Buchungsformular vor dem Versenden nochmals genau. Eingabefehler können ganz einfach durch Anklicken des jeweiligen Eingabefeldes und Änderung des Inhaltes korrigiert werden.

Nach der Buchung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung des angefragten Events dar.

Nach Eingang des Buchungsauftrages prüfen wir innerhalb von 48 Stunden, ob das von Ihnen gewünschte Event zu realisieren ist. Wenn dies der Fall ist, erhalten Sie von uns eine verbindliche Bestätigung mit Rechnung. Mit Zustellung der Bestätigungsmail gilt der Vertrag als geschlossen.

Sollte das Event ganz oder teilweise nicht zu realisieren sein, unterbreiten wir Ihnen einen Gegenvorschlag. Mit der Bestätigung des Gegenvorschlages geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, der Vertrag wird sodann durch Zustellung unserer Rechnung geschlossen.

(3) Sollte für Sie unter denen von uns zusammengestellten Events kein passendes Angebot dabei sein oder sollten von Sie zu einem von uns zusammengestellten Event noch zusätzliche Leistungen buchen wollen oder sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, können Sie bei uns jederzeit ein individuelles Angebot erfragen. Wir stellen Ihnen gerne ein Event nach Ihren persönlichen Wünschen zusammen. Sie erhalten von uns einen schriftlichen Vorschlag, den Sie schriftlich bestätigen können. Mit der Bestätigung des Vorschlages geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, der Vertrag wird sodann durch Zustellung unserer Rechnung geschlossen.

(4) Ein Eventteilnehmer schließt den Eventvertrag im Namen aller der Gruppe zugehörigen Teilnehmer ab. Er ist bei Bestätigung des Buchungsauftrages alleiniger Vertragspartner von uns. Insbesondere bestätigt der die Buchung abgebende Eventteilnehmer, dass er für die Gesamtheit aller sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten für sich und alle weiteren Teilnehmer eintritt. Für die Eventdurchführung werden seine im Buchungsformular angegebenen Kontaktdaten bei den beteiligten Partnerunternehmen hinterlegt.

 

3. Speicherung des Vertragstextes

Der Vertragstext wird von uns gespeichert und kann jederzeit von unserem Vertragspartner unkompliziert telefonisch oder per E-Mail erfragt werden. Wir stellen Ihnen den Vertragstext dann gerne nochmals per E-Mail zur Verfügung. Der Vertragstext wird von uns 14 Tage nach Durchführung des gebuchten Events gelöscht.

 

4. Mindestalter der Reiseteilnehmer

(1) Die Teilnehme an den von uns zusammengestellten Events setzt ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Events voraus. Der buchende Eventteilnehmer versichert als unser Vertragspartner mit Versenden des Buchungsformulars an uns als Eventveranstalter, dass er und alle weiteren Teilnehmer das Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt des Events bereits erreicht haben.

(2) Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind während des Events zwingend von jedem Teilnehmer mitzuführen und insbesondere bei Aufforderung durch den Leistungsträger vor Ort vorzulegen. Eine Teilnahme an bestimmten risikobehafteten Aktivitäten oder an erotischer Unterhaltung ist ausdrücklich erst mit Erreichen der Volljährigkeit gestattet.

(3) Sollte ein Teilnehmer abredewidrig im Zeitpunkt des Events nicht volljährig sein und ihm und/oder der Gruppe aus diesem Grund der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder Locations verwehrt werden, sind jegliche Erstattungsansprüche ausgeschlossen.

 

5.Vertragspflichten des Reiseveranstalters

(1) Der buchende Eventteilnehmer gesteht uns als Veranstalter zu, im Einzelfall von den Buchungsvorgaben auch kurzfristig abzuweichen, sofern er davon ausgehen darf, dass die Teilnehmer diese Abweichung gutheißen würden und unter der Voraussetzung, dass es dem Veranstalter nicht möglich war, den buchenden Teilnehmer stellvertretend für alle Teilnehmer rechtzeitig von der Änderung in Kenntnis zu setzen und um seine Entscheidung zu bitten.

(2) Abweichungen sind vor allem dann möglich, wenn ein Leistungsträger aus Gründen, die weder wir noch die Eventteilnehmer zu vertreten haben, seine mit uns vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbringen kann. Wir sind dann berechtigt, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Die Ersatzleistung wird als vertragsgemäß anerkannt.

(3) Wir weisen weiter darauf hin, dass die angegebenen Zeiten nur Richtwerte darstellen, Verzögerungen im Ablauf sind stets möglich und berechtigen die Teilnehmer nicht, hieraus Ansprüche geltend zu machen.

(4) Die Angaben und Hinweise zu den auf www.jga-tipps-und-ideen-in-koeln.de aufgeführten Eventleistungen und Angeboten wurden nach bestem Wissen erstellt, Druckfehler in der Leistungsbeschreibung und insbesondere bei den Preisen werden ausdrücklich vorbehalten und dem buchenden Teilnehmer bei Bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt. Wir als Eventveranstalter haften im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an die Teilnehmer. Wir übernehmen keine Haftung oder Garantie für den Erfolg des Events.

 

6. Zahlung, Aufwendungsersatz, Vergütung & Mahnkosten

(1) Der buchende Eventteilnehmer ist als unser Vertragspartner zur Zahlung des Gesamtpreises für alle Teilnehmer entsprechend der ihm per Email zugegangenen Buchungsbestätigung/Rechnung verpflichtet. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Zahlung sofort fällig und in voller Höhe spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung zu leisten.

(2) Alle Zahlungen sind auf folgendes Konto zu entrichten:

Kreditinstitut: Kreissparkasse Köln
Kontoinhaber: JGA.rocks
Bankleitzahl: 370 502 99
Kontonummer: 032 5556 909
IBAN: DE51 3705 0299 0325 5569 09
BIC/SWIFT-Code COKSDE33XXX

(3) Bankgebühren, die möglicherweise bei der Überweisung an oben angeführtes Konto entstehen, sind in vollem Umfang vom Überweisenden zu tragen.

(4) Leistet der Eventteilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit nicht, behalten wir uns vor, für Mahnungen eine Mahnkostenpauschale von EUR 10,- zu erheben. Den Eventteilnehmern bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Verlust entstanden ist.

(5) Die Zahlung ist in Form einer Sammelüberweisung zu leisten. Teilzahlungen werden mit einer Bearbeitungspauschale von 80€ veranschlagt.

 

7. Kündigung/Stornierungen/ Widerruf

(1) Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit, für die es eingegangen wurde, d.h. mit Durchführung des gebuchten Events. Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften ist hiervon selbstverständlich ausgenommen.

(2) Unsere Kunden haben die Möglichkeit, das verbindlich gebuchte Event ganz oder teilweise zu stornieren. Eine teilweise Stornierung ist möglich, wenn die gebuchte Personenzahl zwar unterschritten wird, das gebuchte Event aber mit verringerter Personenzahl stattfinden soll.

Eine vollständige oder teilweise Stornierung muss zwingend mehr als 10 Tage vor dem Event erfolgen. Die Stornierung ist vom buchenden Eventteilnehmer zwingend schriftlich zu erklären. Ab dem 10. Tag vor dem geplanten Event ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Bei der Berechnung der Stornogebühren sind ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich möglichen Rückerstattungen durch Dritte berücksichtigt. Bei Stornierung des gesamten Events beträgt die Stornogebühr 50 % der geleisteten Zahlungen für die Durchführung des Events. Bei der Stornierung einzelner Teilnehmer, d.h. der nachträglichen Verringerung der Teilnehmerzahl, beträgt die Stornogebühr 50 % der jeweiligen Teilnehmerbeträge, mindestens jedoch 80,00 €. Bei Stornierungen bleibt Ihnen das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass uns als Eventveranstalter ein geringerer Verlust entstanden ist, als in der Stornorechnung nach vorstehenden Bedingungen berechnet wird oder dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden ist.

(3) Es besteht keine Möglichkeit, den Eventvertrag zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Dienstleistungsverträgen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen stehen und bei denen vertraglich die Erbringung an einem spezifisch vereinbarten Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Bei den von uns angebotenen Junggesellenabschiedsveranstaltungen in Köln handelt es sich um solche Dienstleistungsverträge.

(4) Outdoor Aktivitäten sind z.T. wetterabhängig. Die Leistungsträger haben für diese Fälle unterschiedliche Regelungen und bieten meistens einen Alternativtermin oder eine alternative Uhrzeit an. Das Verschieben einer solchen Aktivität oder die Absage auf Grund von Ereignissen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters und/oder Leistungsträgers fallen, berechtigen die Eventteilnehmer nicht, den Vertrag zu kündigen oder anderweitig zu beenden. Soweit eine Aktivität ohne Verschulden eines Vertragspartners nicht oder nicht wie geplant stattfinden kann und hierfür Erstattungen zu leisten sind, werden wir diese selbstverständlich geltend machen und an die Eventteilnehmer weiterreichen.

(5) Buchungen von Limousinen, Partybussen, Bars & Clubs sowie Strip Events unterliegen gegebenenfalls personenabhängigen Zahlungs- bzw. Stornierungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. Die Leistungsträger und Hausrechtsinhaber legen darüber hinaus fest, welche Kriterien für den Zugang zu erfüllen sind und lassen sich der jeweiligen Hausordnung und/oder den AGB des Leistungsträgers entnehmen. Diese sind von den Eventteilnehmern vorab beim jeweiligen Leistungsträger zu erfragen und zur Kenntnis zu nehmen. Die Eventteilnehmer sind gem. der Hausordnung/ den AGB des Leistungsträgers zur Mitwirkung verpflichtet und müssen dafür Sorge tragen, dass z.B. der Dresscode einer Location eingehalten, nicht zu viel getrunken und sich beim Einlass gut benommen wird. Sollte einem Teilnehmer wegen eines Verstoßes gegen die Hausordnung/AGB des Leistungsträgers oder anderweitiger gesetzlicher Regelungen der Zugang zu einer Location nicht gewährt oder ein Teilnehmer einer Location verwiesen werden, kann der Teilnehmer hieraus keinerlei Ansprüche gegen den Eventveranstalter ableiten.

 

8. Allgemeine Hinweise

(1) Personen unter Alkoholeinfluss kann die Teilnahme insbesondere an risikobehafteten Leistungen wie Action- oder Sportaktivitäten ohne Anspruch auf Rückvergütung verweigert werden. Die Entscheidung hierzu liegt im Ermessen der Leistungsträger vor Ort.

(2) Über den Einlass in Restaurants, Bars und Clubs entscheiden grundsätzlich die Besitzer der Locations bzw. deren Türsteher. Übermäßiger Konsum von Alkohol oder unangemessenes Verhalten kann dazu führen, dass die Türsteher oder Besitzer von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und einzelnen Teilnehmern oder der ganzen Gruppe den Einlass verwehren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der gebuchten Leistungen. Wir empfehlen allen Teilnehmern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol.

(3) Treffpunkte können sich durch Baustellen oder Sperrungen an der gewünschten Startadresse kurzfristig verschieben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der gebuchten Leistungen. Die Teilnehmer werden über mögliche Änderungen des Treffpunkts informiert.

(4) Striptease Shows sind ausschließlich für Personen über 18 Jahren buchbar. Lichtbildausweise zum Nachweis der Volljährigkeit sind bei Buchung einer Strip Show oder anderer erotischer Aktivitäten von jedem Teilnehmer mitzuführen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Tänzer/innen nur berührt werden dürfen, wenn dies den Teilnehmern von dem/der Tänzer/in unmissverständlich kommuniziert wurde. Den Tänzern/Tänzerinnen ist das Recht vorbehalten, bei Gefährdung ihrer Sicherheit die Show abzusagen oder frühzeitig zu beenden. Dies gilt insbesondere bezogen auf übermäßigen Alkoholkonsum der Teilnehmer und bei unangemessener Berührung, grober Behandlung, Bedrohung, Ehrverletzung oder anderer Anzüglichkeiten die dem/der Tänzer/in nicht zuzumuten sind. Ein Anspruch auf Rückvergütung des für die Show in Rechnung gestellten Betrages besteht bei Verschulden des Abbruchs der Show durch die Teilnehmer ausdrücklich nicht. Die Tänzer/innen behalten sich vor, bei Missachtung dieser Grundsätze rechtliche Schritte gegen einzelne Teilnehmer oder den Gruppenleiter zu unternehmen.

(5) Das Event besteht in der Regel aus mehreren Veranstaltungen an verschiedenen Örtlichkeiten. Die Teilnehmer haben selbst dafür Sorge zu tragen, sich pünktlich am jeweiligen Veranstaltungsort einzufinden. Tischreservierungen sind z.B. zeitlich begrenzt, Tänzer haben oft Folgetermine wahrzunehmen und dergleichen. Sollte eine Veranstaltung auf Grund der Unpünktlichkeit der Teilnehmer nicht oder nicht wie geplant stattfinden können, trifft uns als Veranstalter hierfür keinerlei Verantwortung und die Teilnehmer können hieraus keinerlei Rechte ableiten.

(6) Wir als Veranstalter haben keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für weitere Umstände, die es Teilnehmern aus eigenem Verschulden unmöglich machen, an bestimmten Eventleistungen teilzunehmen.

Stand: Januar 2019